21. Jänner 2009: Steuerabsetzbarkeit für Spenden

In den letzten Tagen habe ich zahlreiche Gespräche zum Thema steuerliche Absetzbarkeit von Spenden geführt. Es ist ein wichtiges Thema um gerade in Krisenzeiten ein kräftiges Signal an die Bürger- und Verantwortungsgesellschaft. Wie groß die Hilfsbereitschaft der Österreicherinnen und Österreich ist, zeigt das Ergebnis der Weihnachtssendung von „Licht ins Dunkel“ am 24. Dezember 2008. Mit 5.486.080,97 Euro wurde ein um 475.000 Euro höherer Erlös erzielt als 2007.

Ab dem Kalenderjahr 2009 können Spenden bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Einkommen (für Unternehmen 10 Prozent des Gewinns) von der Steuer abgesetzt werden. Spenden von gemeinnützigen Stiftungen sollen von der Kapitalertragssteuer befreit werden. Diese Spenden müssen an Organisationen gerichtet sein, die sich mildtätigen und humanitiären Zwecken, der Entwicklungszusammenarbeit und der Katastrophenhilfe widmen.

Die Spendengesellschaften müssen Voraussetzungen erfüllen, sie müssen in einer vom Finanzamt 1/23 erstellten Liste aufscheinen. Um auf diese Liste zu kommen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Wichtig ist dabei etwa hierbei die Regelung, dass die Verwaltungskosten zehn Prozent der gesammelten Spendengelder nicht übersteigen darf. Zudem muss die Organisation seit mindestens drei Jahren tätig sein und darf keine betriebliche Tätigkeit entfalten.
Aber nicht nur die Organisationen profitieren von der neuen Regelung, auch dem

Spender wird es stark erleichtert seine Spende von der Steuer abzusetzen. Bei jeder Spende muss die Sozialversicherungsnummer bekannt gegeben werden. Es ist dann Aufgabe der Organisation die Information über die getätigte Spende an die Finanzverwaltung weiterzuleiten. Dadurch kann die Zuwendung direkt bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden und wird automatisch im Zuge des Steuerausgleichs abgesetzt.

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