8. Februar 2010: Erste Gesprächsrunde mit ÖBB-Vorstand

Die Mitglieder des ÖBB-Holding-Vorstandes, Peter Klugar und Josef Halbmayr, waren bei mir im Finanzstaatssekretariat, um dringende Probleme im Unternehmen ÖBB zu besprechen.

Denn die ÖBB sind ein Fass ohne Boden geworden: die öffentlichen Zuschüsse steigen jährlich und belaufen sich derzeit inklusive Haftungen von 2,8 Milliarden Euro auf 6,95 Milliarden Euro. Wenn weiter bei den ÖBB so wenig Reformbereitschaft besteht, werden die Haftungen schlagend. Bis zum Jahr 2014 wird die Verschuldung der ÖBB bei fast 25 Milliarden Euro liegen. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 waren es 13 Milliarden Euro. Dazu kommt, dass die Kosten für die Pensionen rasant ansteigen: Derzeit zahlt der Staat mehr als 2 Milliarden Euro pro Jahr für ÖBB-Pensionisten.

Mir geht es darum, dass auf Basis des Regierungsprogrammes wichtige Reformen bei den ÖBB gemacht werden und dass jene Missstände, die der Rechnungshof in mehreren Berichten aufgezeigt hat, endlich beseitigt werden.
Darum habe ich einen Fragenkatalog an die ÖBB-Vorstände gerichtet. Einer der zentralen Punkte: Wie und bis wann werden Steuerschulden in dreistelliger Millionenhöhe an den Bund erstattet.

Denn der Rechnungshof hat festgestellt, dass dem Bundesministerium für Finanzen von der ÖBB-Dienstleistungsgesellschaft alleine in den Jahren 2003-2007 rund € 115,7 Millionen zuviel für die Auszahlung des Bundespflegegeldes in Rechnung gestellt wurde. Anstatt, wie gesetzlich festgeschrieben, nur jene Beträge vom BMF einzufordern, die die Gesamtsumme von 0,8% der Krankenversicherungsbeiträge übersteigen, hat die DLG den gesamten Aufwand nach § 23 BPGG zurückverlangt.

Zweiter Punkt: Alle ÖBB-Mitarbeiter und Pensionisten sowie deren direkte Angehörigen (wenn sie im gleichen Haushalt leben) dürfen zu einem sehr geringen Selbstbehalt jederzeit die Züge der ÖBB benutzen. Das verursacht einen Einnahmenentgang bei den ÖBB in dreistelliger Millionenhöhe jährlich. Bis zum Beginn des Jahres 2010 wurde von den ÖBB verabsäumt diesen Sachbezug (gilt laut EStG nicht für Mitarbeiter der Teilgesellschaften die als Personen-Beförderungsunternehmen gelten!) ordnungsgemäß zu versteuern.

Eine Steuerprüfung aus den Jahren 2005/2006/2007 hat diesen Missstand zu Tage gebracht und eine Nachforderung in Millionenhöhe ergeben.  Derzeit ist der Fall beim Unabhängigen Finanzsenat anhängig. Eine Erhöhung der Steuerschuld scheint wahrscheinlich. Nach dem UFS-Urteil könnten Anschlussprüfungen für alle ÖBB-Teilgesellschaften für die Jahre 2003 bis 2009 folgen. Zumindest eine Steuernachforderung für diesen Zeitraum von rund € 55 Millionen ist zu erwarten.

Diese wichtigen Fragen, aber auch wie Sonderrechte beim Dienst- und Pensionsrecht beendet werden, dazu wird es Ende Februar Lösungsvorschläge von Seiten der ÖBB geben. Das wurde mir versichert und das ist letztlich auch unumgänglich.

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