13. April 2010: Glücksspielgesetz wurde im Ministerrat beschlossen

Es waren lange und schwierige Verhandlungen, doch nun schafft das neue Glücksspielgesetz ein wirkungsvolles Instrumentarium, um gegen illegales Glücksspiel vorgehen zu können und mehr Spielerschutz zu garantieren. Heute wurde das Gesetz im Ministerrat beschlossen. Wir gehören mit diesem Gesetz in Europa zu den Ländern mit den strengsten Spielerschutzstandards.

Insgesamt wurde mehr als ein Jahr mit Ländervertretern, der Wirtschaftskammer, Konsumentenschützern und Vertretern des Sports verhandelt.

Mit diesem Gesetz werden viele Forderungen von Spielerschützern umgesetzt. Doppelte Kontrolle beim sogenannten „kleinen Glücksspiel“ durch die technische Anbindung aller Automaten an das Bundesrechenzentrum und durch die SOKO Glücksspiel ist gewährleistet.

Zudem wird eine Stelle zur Suchtprävention und Spielerberatung im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet, es gibt ein verpflichtendes Spielerschutzkonzept für alle Glücksspielanbieter, verpflichtende Spielersperren sowie erstmals verpflichtende Zusammenarbeit der Glücksspielanbieter mit externen Spielerschutzeinrichtungen.

Außerdem wird mit dem Gesetz eine Sportförderung in Höhe von 80 Millionen Euro gesichert.

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes sind:

  • 15 statt 12 Spielbanken
  • 1 Pokerkonzession
  • bundeseinheitliche klare Regeln für das kleine Glücksspiel
  • erstmals eine Stelle für Suchtprävention und Spielerberatung
  • Begrenzung der Anzahl der Spielautomaten
  • höhere Sportförderung unabhängig vom Konzessionär gesichert

Das neue Glücksspielgesetz konnte heute präsentiert werden (C) BMF

 

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