7. Juli 2010: Gerechtigkeit beginnt mit Ehrlichkeit

Ein reiches Land zeigt sich daran, wie es mit seinen Schwächsten umgeht. Mit dem heutigen Beschluss der Mindestsicherung knüpfen wir das soziale Netz noch dichter. Das habe ich in der  Plenarsitzung des Nationalrats zum Thema Bedarfsorientierte Mindestsicherung betont. Die neue Regelung bietet eine finanzielle Verbesserung für drei Viertel aller Sozial- und Notstandshilfebezieher und für alle anderen ist durch das Verschlechterungsverbot sichergestellt, dass sie genauso viel Geld erhalten wie bisher.

Gerechtigkeit beginnt mit Ehrlichkeit, darum braucht es zur Mindestsicherung auch die Transparenzdatenbank. Diese beiden Eckbausteine stellen sicher, dass jenen, die wirklich Hilfe brauchen, diese auch erhalten, dass aber auch dem Sozialmissbrauch ein Riegel vorgeschoben wird.

Dabei möchte ich auch auf Vorteile der Mindestsicherung mit der österreichweiten Vereinheitlichung und Vereinfachung verweisen: Der Bund nimmt dafür jährlich 140 Millionen Euro in die Hand, jetzt sind die Länder gefordert rasch die Umsetzung herbeizuführen.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bietet Anreize zur Wiederaufnahme von Erwerbstätigkeit und schafft keine soziale Hängematte. Wenn keine Arbeit angenommen wird, wird es auch zukünftig kein Geld geben. Die Mindestsicherung nur zwölfmal im Jahr auszuzahlen ist richtig. Dafür gibt es gute Gründe: Auch andere Sozialleistungen werden nur zwölfmal ausbezahlt. Bei 14-maliger Auszahlung würden sich Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen zu Recht fragen, wozu sie in Beschäftigung bleiben sollen. Es muss einen finanziellen Unterschied geben zwischen jenen, die hart arbeiten und jenen, die in der Mindestsicherung sind.

Es mache Sinn, neben einer Mindestsicherung auch eine Transparenzdatenbank zu haben. Die Transparenzdatenbank sei ein wichtiges, zukunftsgerichtetes Instrument für einen modernen und effizienten Staat. Deshalb können wir beiden mit gutem Gewissen zustimmen.

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