19. Juli 2010: Notifikation des Glücksspielgesetzes in Brüssel abgeschlossen

Der zweite Teil des Glücksspielgesetzes ist heute ohne Einspruch der Kommission und anderer Mitgliedsstaaten in Brüssel geblieben. Das zeigt die Qualität des neuen Gesetzes, das den Spielerschutz und den Kampf gegen das illegale Glücksspiel in Österreich in den Mittelpunkt stellt.

Der zweite Teil des Glücksspielgesetzes kann nun am 22. Juli im Bundesrat beschlossen werden. Somit kann das neue Gesetz noch im Sommer zur Gänze in Kraft treten. Die SOKO Glücksspiel kann damit ihre Arbeit aufnehmen.
Im nächsten Schritt geht es nun auch darum alle Automaten in Österreich elektronisch mit dem Bundesrechenzentrum zu vernetzen. In monatelanger Arbeit haben Experten des BRZ gemeinsam mit Experten des BMF Vorarbeiten gemacht, wie Automaten grundsätzlich elektronisch angebunden werden können. Österreich ist mit dieser Anbindungspflicht in Europa beispielgebend.

Derzeit wird die Zahl der illegalen Automaten ohne landesrechtliche Bewilligung in Österreich auf rund 10.000 geschätzt. Der wirkungsvolle Kampf dagegen könne mit der SOKO Glücksspiel und dem notifizierten Gesetz aufgenommen werden. Zudem regelt und limitiert das neue Gesetz die Zahl der legalen Automaten in den vier Ländern, in denen das Glücksspiel bereits jetzt legal ist. In Wien wird es in Zukunft 2.796 statt der bisher rund 3.500 Automaten geben. In der Steiermark werden die Automaten von derzeit rund 4.000 auf 1.005 reduziert, in Kärnten statt der momentan rund 700 auf nur mehr 468 Automaten. In Niederösterreich wird die Zahl statt eines weiteren Ausbaus der momentan 1.350 Automaten auf 1.331 eingedämmt. Und in Oberösterreich, wo das Glücksspiel in Zukunft legalisiert werden soll, wird es künftig 1.173 legale Automaten geben. Hier stehen im Moment noch bis zu 4.000 illegale Automaten.

Das notifizierte neue Glücksspielgesetz wird für neue Automaten österreichweite und deutlich verbesserte Rahmenbedingungen im Interesse des Spielerschutzes setzen. Nach einer Übergangsfrist werden diese neuen Rahmenbedingungen auch in den bisherigen Erlaubnisländern anwendbar.

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