11. Dezember 2014: Neues U-Ausschussrecht sichert rechtsstaatliches Verfahren

Das in dieser Sitzungswoche des Nationalrates beschlossene U-Ausschussrecht ermöglicht ein rechtsstaatliches Verfahren und nimmt diesem parlamentarischen Instrument den bisher oft zu beobachtenden Tribunalcharakter. Insbesondere die Einführung eines Verfahrensrichters, der wesentliche Bereiche des Verfahrens mitbestimmt, leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer sachlichen und rechtskonformen Aufarbeitung von politischen Sachverhalten.

Das neue U-Ausschussrecht beinhaltet auch Maßnahmen, welche die Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen schützen und damit gleiche Augenhöhe zwischen Politikern und Befragten sicherstellen. Das war uns als ÖVP von Anfang an wichtig, ebenso wie der Verfassungsgerichtshof als unabhängige Streitschlichtungsinstanz. Damit könnten sich alle Beteiligten auf die Sachverhalte konzentrieren, während persönliche Attacken und mediale Inszenierungen von Verfahrensfragen in den Hintergrund treten.

Fünf-Parteien-Einigung: Mit den Klubobleuten Eva Glawischnig (Grüne), Heinz-Christian Strache (FPÖ), Andreas Schieder (SPÖ) und Matthias Strolz (NEOS).  (c) Anne-Marie Kalin – SPÖ

Fünf-Parteien-Einigung: Mit den Klubobleuten Eva Glawischnig (Grüne), Heinz-Christian Strache (FPÖ), Andreas Schieder (SPÖ) und Matthias Strolz (NEOS).
(c) Anne-Marie Kalin – SPÖ

 

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