08. Dezember 2008: Der Staatssekretär

Die Angelobung der Mitglieder der Regierung Faymann (C) HBF 

Die Qualifikation für das Amt eines Regierungsmitgliedes ist dieser Tage oft als Frage aufgeworfen worden. Interessant im Zusammenhang mit der Funktion eines Staatssekretärs ist die in Buchform publizierte Habilitätsschrift von Univ. Prof. Dr. Bernd Wieser: Auszüge daraus umschreiben sehr gut die Rolle und Aufgaben dieser Funktion.

„Der Staatssekretär – der „zweite Kopf“ im Ministerium. Der bildhafte Ausdruck soll vermitteln, dass es sich um eine Position in der Leitungsebene eines Ministeriums – „gleich nach dem Minister selbst“ – handelt. Der Funktion nach ist die Stelle – nicht anders als jene des Ministers – ein „politisches“ Amt.

Die Rechtfertigung der Einrichtung des Amtes eines Staatssekretärs liegt im Kern in der Überlastung des Ministers. Nicht zuletzt ist ein Minister schlicht Politiker in dem Sinn, dass er eine – häufig höhere – Position innerhalb seiner politischen Partei innehat und damit zu einer mehr oder weniger zeitintensiven „Parteiarbeit“ verpflichtet ist.

Angesichts dieser ausladenden und komplexen, die Arbeitskraft einer Person übersteigenden Aufgabenstruktur liegt es nahe, dem Minister einen (oder mehrere) besonders qualifizierten Gehilfen als engsten Mitarbeiter an die Hand zu geben, der ihn grundsätzlich in dem gesamten amtlichen Arbeitsspektrum zu entlasten in der Lage ist. Eben in dieser umfassenden und „gehobenen“ Unterstützungsfunktion liegt das „Wesen“ des Staatssekretärs.

Nicht der Technokrat ist gefragt, sondern der versierte Politiker, der sich – vielfältig und flexibel einsetzbar – durch planendes und vorausschauendes Denken auszeichnet und die Regeln und Finessen des politischen Prozesses beherrscht.

Ein weiteres bedeutendes, mitunter gar prioritäres Aufgabenfeld des Staatssekretärs liegt in der Pflege der Verbindungen des Ministers zu den parlamentarischen Gremien.

Wesentlich ist, dass die unterstützende Funktion des Staatssekretärs typischerweise in leitenden und politisch gestaltenden Tätigkeiten besteht; dabei kann der Staatssekretär eine vorgesetzte Stellung gegenüber Bediensteten des Ministeriums einnehmen.

Der Staatssekretär ist ein politisches Organ.

Der Staatssekretär als Typus ist ein förmlichen oder funktionellen Status eines Regierungsmitgliedes genießendes politisches Organ, das einem Ressortminister bzw. dem Regierungshof weisungsgebundener Stellung zur leitenden und politisch gestaltenden Unterstützung in der Besorgung von dessen Aufgaben mit der Maßgabe zugeordnet ist, dass sein Verhalten rechtlich dem Minister bzw. Regierungschef zugerechnet wird und dessen Verantwortlichkeit dafür begründet.“

Seit meinen Studientagen habe ich mit Finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen zu tun gehabt. Allerdings noch nie mit solcher Verantwortung wie jetzt!

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