12. Februar 2009: Verdoppelter Absetzbetrag ist Anerkennung für kirchliche Leistungen

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Entlastung der Kirchenbeitragszahler von Bedeutung. Deshalb wurde der Absetzbetrag von 100 auf 200 Euro verdoppelt. Es ist angebracht, die Höhe des Ansetzbetrags zu verdoppeln, zumal nun auch Spenden absetzbar sind, wenn sie für mildtätige Zwecke verwendet werden.

Es ist unbestritten, dass die Kirche in vielen Bereichen wertvolle Beiträge für die Gesellschaft leistet. Sie entlastet Bund, Länder und Gemeinden bei der Bewältigung öffentlicher Aufgaben, ich denke dabei an den Sozial- und Gesundheitsbereich, Pflege und Betreuung im Alter sowie an den Kindergarten- und Schulbereich. Aber nicht nur dabei entlastet die Kirche die öffentliche Hand. Sie erbringt auch große Leistungen bei der Erhaltung kulturhistorisch wertvoller Baudenkmäler.

Die finanziellen Auswirkungen der erhöhten Absetzbarkeit werden von Experten des Finanzministeriums mit rund 30 Millionen Euro im Jahr beziffert. Im Jahr 2008 nahm die katholische Kirche 386 Millionen Euro an Kirchensteuer ein. Von den rund 5,6 Millionen Katholiken in Österreich sind nach Angaben der Erzdiözese Wien 3,7 Millionen beitragspflichtig. Zu entrichten sind knapp ein Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen. Es gibt aber zahlreiche Faktoren, die dies mindern, dazu sind Zahlungsbefreiungen aus sozialen Gründen möglich. Im Schnitt werden 104 Euro pro Jahr bezahlt.

Die Erzdiözese Wien begrüßt diese Maßnahme der Bundesregierung und nennt sie „ein richtiges Zeichen“.

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