31. März 2010: Neues Glücksspielgesetz wird mehr Spielerschutz und wirkungsvolles Instrument gegen illegales Glücksspiel bringen

Mehr Spielerschutz und Kontrollen bietet das neue Glücksspielgesetz, dessen Zielsetzung ich im Finanzministerium präsentierte.

Dieses Gesetz hat drei vorrangige Ziele: 1. den Spielern – und hier besonders Jugendlichen – maximalen Schutz zu bieten, 2. dem Wildwuchs bei illegalen Automaten ein Ende zu setzen, 3. mit einer SOKO Glücksspiel gegen illegales Glücksspiel wirkungsvoll vorzugehen.

Beim neuen Gesetz geht es um die Absicherung des Glücksspielmonopols durch die Umsetzung europarechtlicher Erfordernisse.

Mehr Spielerschutz ist durch österreichweite einheitliche Standards bei Automatensalons gewährleistet und eine 100-prozentige und verpflichtende Anbindung aller Automaten an das Bundesrechenzentrum gewährleistet. Das bringt Kontrolle bei den Automaten und bedeutet das Ende von mehr als 5.000 illegalen Automaten.

Um eine lückenlose Aufsicht zu gewährleisten, wird eine SOKO Glücksspiel eingerichtet, die die neuen Standards bei den Automaten kontrolliert und durch die Anbindung aller Automaten beim Bundesrechenzentrum gegen illegales Glücksspiel endlich wirkungsvoll vorgehen kann.

Und zudem wird die Sportförderung durch das neue Glücksspielgesetz besser abgesichert. Bisher waren 40 Millionen garantiert, im Regierungsprogramm waren 60 Millionen festgelegt. Es wird mehr Geld für den Sport geben als die 60 Millionen. Nun soll die Situation ein Ende haben, dass es auch für den Sport ein Glücksspiel ist, wieviel Geld er tatsächlich bekommt.

Mit diesem Gesetz gehören wir in Europa zu den Ländern mit den strengsten Spielerschutzstandards.
Um bestmöglichen Spielerschutz zu gewährleisten, wird zudem durch das BMF eine Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung unter Beiziehung von Gesundheits- und Konsumentenschutz eingerichtet.

Neue Standards setzt das neue Gesetz auch beim Thema Poker, das erstmals klar geregelt ist. Durch eine ausdrückliche Erwähnung von Poker im Gesetz wird nun nicht nur gesetzlich klar ausgeschildert, dass es sich auch bei Poker um ein Glücksspiel handelt. Damit wird Höchstgerichtsjudikatur endlich umgesetzt.

Poker kann somit künftig in 15 Spielbanken (Casinos) gespielt werden. Die Spielbanken bleiben nach der Novelle die einzigen großen Glücksspiel-Spielstätten. Zusätzlich soll es jedoch eine eigene Pokersalon-Lizenz zum ausschließlichen Betrieb für Pokerspiele ohne Bankhalter geben.

Ich will nach mehr als einem Jahr Verhandlungen mit Ländervertretern, der Wirtschaftskammer, Konsumentenschützern und Vertretern des Sports gemeinsam mit Staatssekretär Andreas Schieder, der für die SPÖ die Verhandlungen führt, im April das Gesetz in den Ministerrat einbringen.

Bei der Präsentation der Ziele des neuen Glücksspielgesetzes (C) BMF

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