20. Mai 2015: Rederecht für EU-Abgeordnete stärkt die Zusammenarbeit

Mit dem Rederecht für Europaabgeordnete wird die parlamentarische Zusammenarbeit der Abgeordneten des Nationalrats mit den Europaabgeordneten gestärkt. Die europäische Dimension von Politik nimmt stetig zu und ist ein fester Bestandteil der Innenpolitik der EU-Mitgliedsstaaten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, ein Bewusstsein für Europapolitik zu schaffen und sie greifbar zu machen. Österreich ist damit neben Bulgarien, Litauen, den Niederlanden und Ungarn erst der fünfte europäische Staat, der ein solches Rederecht einführt.

In Zukunft haben die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament die Möglichkeit, sich bei den vier Mal im Jahr abgehaltenen Aktuellen Europastunden und bei den zumindest zwei Mal im Jahr abgegebenen Europaerklärungen zu Wort zu melden. Zudem kommt ihnen bei Erklärungen von herausragenden Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik – wie etwa dem Generalsekretär der Vereinten Nationen – oder auch bei Änderungen von EU-Verträgen ein Rederecht zu.

Um die Zusammenarbeit weiter zu stärken, ist ein verstärkter Austausch zwischen den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament wünschens- und begrüßenswert. Das Rederecht für EU-Abgeordnete stellt dazu ein wichtiges Instrument dar. Damit fließen Expertise und Erfahrung der österreichischen Mitglieder des Europaparlaments künftig verstärkt in den parlamentarischen Prozess ein. Und dadurch gewinnen der Parlamentarismus und die österreichische Europapolitik.

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