27. Jänner 2016: Hundstorfers Erbe „a schware Partie“ für Stöger

Bei meiner heutigen Plenarrede zu den Umbildungen im Regierungsteam der SPÖ betonte ich, dass für eine gute Politik im Sinne unseres Landes und seiner Bevölkerung starke Persönlichkeiten notwendig sind, die ihre Verantwortung wahrnehmen und mutige Entscheidungen treffen. Die Bundesregierung braucht Persönlichkeiten, die imstande und willens dazu sind, Vereinbartes auch in die Tat umzusetzen.

Rudolf Hundstorfer hat die Regierungsumbildung ausgelöst. Sein Erbe ist allerdings ‚a schware Partie‘ für Nachfolger Alois Stöger. So hat der scheidende SPÖ-Minister eine Kostenexplosion bei der Mindestsicherung sowie bei der vielfach kritisierten Pensionssituation und der immer höheren Arbeitslosigkeit Großbaustellen hinterlassen. Jetzt gilt es daher, von den neuen Bundesministern einen starken Gestaltungswillen einzufordern. Gerade jetzt, wo wir aufgrund der Flüchtlingssituation vor der größten Herausforderung seit Jahrzehnten stehen, brauchen wir Minister, die der Realität ins Auge blicken und handeln.

Dem neuen Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil kommt dabei in Hinblick auf die Flüchtlingskrise eine Schlüsselfunktion zu. Dieser hat bereits vor seiner Angelobung richtige Signale ausgeschickt: So erklärte Doskozil, dass das Bundesheer das Innenministerium beim Grenzschutz und auch bei Abschiebungen unterstützen wird. Der neue Verteidigungsminister wird volle Unterstützung erhalten, wenn er seinen Beitrag leistet, die für das heurige Jahr vereinbarte Obergrenze von 37.500 Asylwerbern abzusichern und umzusetzen.

Der zuerst vom Gesundheits- ins Verkehrs- und nun ins Sozialministerium wechselnde Alois Stöger verfügt über Regierungserfahrung und hat einen anderen großen Auftrag zu erfüllen. Minister Stöger muss in der wichtigen Frage der Mindestsicherung die Kostenexplosion in den Griff bekommen und eine Gesamtlösung mit den Bundesländern erzielen. Konkret ist dazu eine neue 15a-Vereinbarung notwendig, die klare „Muss“-Bestimmungen und ein Ende des Verschlechterungsverbotes beinhalten muss. Außerdem eine Deckelung aller Geldtransferleistungen in Höhe von 1.500 Euro, durch welche – wie auch das Sozialministerium betont hat – alleine 47 Millionen Euro eingespart werden könnten. Hier darf keine Zeit mehr verloren gehen: Im Jahr 2014 sind die Kosten für die Mindestsicherung bereits bei 673 Millionen Euro gelegen, die Kosten dürfen nicht weiter explodieren. Ohne Reformen wird 2016 die Milliardengrenze überschritten!

Auch eine verpflichtende Umstellung von Geld- auf Sachleistungen bzw. Direktzahlungen im Verhältnis 50:50 muss umgesetzt werden. Wer arbeitsfähig, aber nicht arbeitswillig ist, dem sollen Leistungen gekürzt werden – nach einem Jahr soll es eine verpflichtende Reduktion der Geldleistungen um 25 Prozent geben. Auch für Integrationsunwillige soll es Leistungskürzungen geben: Sofern Mindestsicherungs-Bezieher nicht an Integrationsmaßnahmen im Sinne von Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, ist die Mindestsicherung zu kürzen.

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