05. März 2009: Steuerreform – Entlastung für alle Steuerzahler

Bis spätestens Juni werden alle Arbeitnehmer die rückwirkende Steuerentlastung für die ersten Monate des Jahres am Konto haben. Das haben wir heute im Finanzausschuss via Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen sichergestellt. Die Steuerreform wird im April in Kraft treten und bringt eine rückwirkende Entlastung ab 1. Jänner 2009, wobei die Tarifreform mit einem Volumen von 2,3 Milliarden Euro den größten Teil umfasst. Unser Ziel ist es, dass Arbeitnehmer so bald wie möglich zu viel bezahlte Steuer zurückbekommen. Dies ist bei etwa 95 Prozent der Unternehmen nicht die Frage. Bei rund fünf Prozent kleiner Betriebe war aber zu befürchten, dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt aufrollen. Mit einem eingefügten Satz werden die Unternehmen prinzipiell dazu verpflichtet, „ehe baldigst“ rückzuverrechnen – und wenn die technischen und organisatorischen Möglichkeiten für ein sofortiges „Aufrollen“ nicht gegeben sind, dies spätestens bis 30. Juni 2009 zu tun.

Zudem wurde heute unter anderem auch die Reform der Anlegerentschädigung beschlossen. Damit wird sie auf komplett neue Beine gestellt, um Kleinanleger besser zu schützen. Angesichts der Krise auf den internationalen Finanzmärkten ist das ein wichtiges Signal, das neues Vertrauen schafft. Die Eckpunkte der Reform: Mit einem neuen vier-Säulen-System schaffen wir ein starkes Fundament für den verbesserten Anlegerschutz. Es wird ein jährlicher Beitrag der Konzessionsträger eingeführt. Ein Teil davon soll in eine Versicherungsdeckung fließen. Sofern die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, sollen die Anbieter verpflichtet werden, im Schadensfall Sonderbeiträge zu leisten. In Zukunft soll es weiters – als vierte Säule, die nach Ausschöpfen aller anderen Säulen greift – eine Haftung des Bundes geben. Die laufenden Beiträge der Mitglieder richten sich nach Umsatz und Kundenzahl. Ein Teil der Beiträge muss von der Entschädigungseinrichtung für Prämien für Versicherungen oder Bankgarantien verwendet werden, damit der Schutz sofort mit In-Kraft-Treten greifen kann. Zusätzlich müssen im Falle eines größeren Schadensfalls zeitlich befristet höhere Beiträge entrichtet werden. Die vierte Säule wird – analog zur Einlagensicherung – organisiert, falls alle anderen Säulen nicht ausreichen. Mit diesem Maßnahmenbündel machen wir die Anlegerentschädigung zukunftsfit und setzen mit der Haftung des Bundes bewusst ein Zeichen, um auf dem Finanzmarkt für Stabilität zu sorgen.

04. März 2009: Finanzausschuss beschließt Steuerreform

Im Finanzausschuss des Nationalrats wurde dieser Tage die Steuerreform beraten. Bei dieser Reform mit einem Volumen von mehr als drei Milliarden Euro handelt es sich um die größte Nettoentlastung seit mehreren Jahrzehnten. Sie kommt genau zum richtigen Zeitpunkt und sucht international ihresgleichen. Von dieser deutlichen Entlastung werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren. Das Paket beinhaltet eine Traifreform, Maßnahmen für Familien, die Spendenabsetzbarkeit sowie den Gewinnfreibetrag für Unternehmer und Freiberufler.

Die Lohn- und Einkommenssteuertarife werden rückwirkend mit 1. Jänner 2009 spürbar gesenkt. Jahreseinkommen bis zu 11.945 Euro sind künftig steuerfrei, dadurch müssen 160.000 Menschen keine Steuer mehr bezahlen. Der Eingangssteuersatz und der zweite Grenzsteuersatz werden spürbar gesenkt. Ein klares Bekenntnis setzen wir auch in Richtung Leistungsträger. Der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz zu Anwendung kommt, wird von 51.000 Euro auf 60.000 Euro gehoben.

Das Familienpaket hat ein Volumen von 500 Millionen Euro. Der Kinderabsetzbetrag wird um 90 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Zusätzlich wird ein neuer Kinderfreibetrag von 220 Euro jährlich eingeführt und die Kosten für Kinderbetreuung werden steuerlichabsetzbar. Die Entlastung der Familien erreicht ein 15. Monatsgehalt!
Zur Stärkung der heimischen Unternehmer gibt es im Rahmen der Steuerreform Begünstigungen bei Unternehmensgewinnen. Der Freibetrag für investierte Gewinne wird von 10 auf 13 Prozent erhöht. Zusätzlich wird die Investitionserfordernis für die ersten 30.000 Euro abgeschafft und Gebäude in den Kreis der möglichen Investitionsgüter aufgenommen.

Die Zeit der Entlastung ist gekommen. Den Österreichern bleibt mehr Geld im Börsel und das bedeutet auch mehr Konsum und in der Folge auch mehr Arbeitsplätze und Zukunftschancen für unser Land.

02. März 2009: Kärntenwahl: ÖVP verdoppelt Mandatszahl

Mit Sepp Martinz und seinem Wahlkampfteam mit dem rührigen Landesgeschäftsführer Thomas Goritschnig konnte ich gestern in Klagenfurt einen tollen ÖVP-Wahlerfolg feiern.

Die gestrigen Landtagswahlen haben vor allem in Kärnten eine große Überraschung gebracht. Das BZÖ konnte seine Führung weiter stark ausbauen, die SPÖ, einst mit absoluter Mehrheit ausgestattet, verlor beinahe 10 Prozent und fiel auf 28 Prozent und die ÖVP konnte mit 4,87 Prozent am meisten aller Parteien zulegen. Mit dem kräftigen Zuwachs auf 16,5 Prozent konnte die Zahl der VP-Mandate im Landtag (73) und Bundesrat (71) von 4 auf 8 verdoppelt werden. Daher ist es auch nicht erstaunlich, dass Landeshauptmann Gerhard Dörfler angekündigt hat, als erstes mit der ÖVP Verhandlungen zu führen.

In Salzburg konnte die Volkspartei um Wilfried Haslauer den Abstand zur SPÖ deutlich verkleinern. Besonders erfreulich ist in Salzburg das Ergebnis der Gemeideratswahlen. Insgesamt verlor die SPÖ in Salzburg fünf Ortschefs und 110 Gemeinderatsmandate. Die ÖVP stellt nun 92 Bürgermeister, die SPÖ 19. Und um das Amt des Bürgermeisters in der Stadt Salzburg wird es eine Stichwahl geben. Insgesamt entfielen bei den Gemeinderatswahlen in Salzburg 44,7 Prozent der Stimmen auf die ÖVP (plus 1,6 Prozent), während die SPÖ sechs Prozent verlor und auf 32 Prozent absackte.