31. Juli 2009: Spenden an 271 Hilfsorganisationen nun absetzbar

Vom Ausmaß der Wirtschaftskrise sind selbst die Experten überrascht worden – umso mehr sind diejenigen gefordert, die anderen Menschen helfen: die humanitären Hilfsorganisationen in unserem Land. Aus diesem Grund hat Finanzminister Josef Pröll bereits bei seinem Amtsantritt die jahrzehntelange Forderung nach der Absetzbarkeit von Spenden aufgegriffen und umgesetzt. Seit heute liegt die vom zuständigen Finanzamt erstellte Liste jener Organisationen vor, für die erbrachte Spenden absetzbar sind. Derzeit sind es 271 Organisationen. Ich rechne damit, dass bis Jahresende über 300 Organisationen auf dieser Liste sein werden. Unter www.bmf.gv.at, „Tools“, ist die Liste „Begünstigter Spendenempfänger“ abrufbar.

Spenden, die an diese Organisationen erfolgen, sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung absetzbar. Wir wollen damit Anreize setzen, dass Hilfe von Menschen für Menschen – kurz „Mildtätigkeit“ – verstärkt geleistet wird. Für die Bürgerinnen und Bürger aber auch Unternehmen, die nun Spenden an Hilfsorganisationen im Ausmaß von bis zu zehn Prozent ihres Einkommens bzw. Gewinns steuerlich geltend machen können, wollen wir mit der Absetzbarkeit die Hilfsbereitschaft honorieren. Der Finanzminister verzichtet damit auf Steuereinnahmen im Volumen von rund 100 Millionen Euro. Zur Aufnahme auf die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen sind gewisse Vorgaben zu erfüllen. So muss die Körperschaft seit mindestens drei Jahren bestehen und mildtätige Zwecke, Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit oder der Katastrophenhilfe erfüllen. Der spendenbegünstigte Zweck (Mildtätigkeit, Entwicklungszusammenarbeit, Katastrophenhilfe) muss zumindest 75 Prozent der Gesamttätigkeit umfassen.

Die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über diese Kriterien muss mit einem Antrag auf Spendenbegünstigung beim Finanzamt eingereicht werden und wird daraufhin der entsprechenden Prüfung unterzogen. Um die steuerliche Absetzbarkeit zu nutzen, muss der Steuerzahler das der Behörde bekannt geben. Ab 2011 kann der Spender der Organisation seine Sozialversicherungsnummer nennen und bekommt die Steuer automatisch gutgeschrieben. Die Organisationen wurden verpflichtet, alle diese Sozialversicherungsnummern mit den dazugehörigen Spendenbeträgen an die Finanzbehörde weiterzuleiten. Liste der begünstigten Spendenempfänger: http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden

28. Juli 2009: Pensionskassensystem wird verbessert

Der Ministerrat hat heute Eckpunkte für die Reform des Pensionskassensystems beschlossen. Damit sind wir dem Ziel, das österreichische Pensionskassensystem noch heuer zu optimieren, einen wichtigen Schritt näher gekommen.

Finanzminister Pröll hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Februar das erste Mal tagte. Die Sozialpartner, einschließlich des Österreichischen Seniorenrates, hatten den Auftrag gemeinsame Vorschläge zu erarbeiten und dem Finanzministerium vorzulegen. Ich bedanke mich an dieser Stelle nochmals bei den Sozialpartnern und dem Österreichischen Seniorenrat für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit. Mit der nun erfolgten Einigung mit dem Koalitionspartner auf die Einführung weiterer Sicherheitselemente im System liegen nun konkrete Ergebnisse für die geplante Gesetzesreform vor.

Künftig soll es eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Veranlagungsmodellen geben, damit man in der Pensionsphase in eine konservativere Veranlagung wechseln kann. Pensionskassen sollen künftig auch eine „Sicherheits-Veranlagungs & Risikogemeinschaft“ (VRG) führen, die insbesondere in der Phase des Pensionsbezugs auf Sicherheit und Stabilität ausgerichtet sein soll. Garantiert wird in dieser VRG die die Antrittspension. Anwartschaftsberechtigte können vor Penionsantritt individuell in diese VRG wechseln, für jene Menschen, die bereits eine Pension beziehen, soll dieser Übertritt erstmals 2010 möglich sein.

Ein weiterer Eckpunkt der geplanten Novelle: Für neu eintretende Personen in bestehende Pensionskassenverträge wird künftig ein niedrigerer Rechnungszins zur Anwendung kommen. Zudem sollen künftig Gewinne vor der Dotierung einer Schwankungsrückstellung der Abfederung von Pensionskürzungen dienen. Die Dotierung der Schwankungsrückstellung selbst soll künftig durch eine FMA-Verordnung festgelegt werden. Auch der Wechsel innerhalb der 2. Säule wird erleichtert. Man kann künftig von der Pensionskasse in die Betriebliche Kollektivversicherung und umgekehrt wechseln.

Ziel der Bundesregierung ist es, im Herbst die Novelle zu beschließen und dem Parlament zuzuleiten, damit die Reform mit Jahreswechsel in Kraft treten kann. Das Pensionskassenmodell als wichtiges Element der 2. Säule, in dem sich bereits 550.000 Menschen befinden, wird dadurch gestärkt. Damit stellt es neben der staatlichen Pension ein attraktives Zusatzangebot zur Altersversorgung dar.

27. Juli 2009: Postmarktgesetz sichert flächendeckende Versorgung

Nach langen Verhandlungen konnte heute schließlich mit Infrastrukturministerin Doris Bures eine Einigung über das neue Postmarktgesetz erzielt werden. Die vorgeschriebenen 1650 Poststellen garantierten auch die Versorgung mit Postdienstleistungen im ländlichen Raum. Das Gesetz schafft gleichzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen dafür, dass die Post und deren Mitarbeiter auf einem liberalisierten Postmarkt erfolgreich arbeiten können.

Die Einigung sieht im Detail vor, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen durch zumindest 1650 Postgeschäftsstellen – Postämter oder Postpartner – abgewickelt wird. Wenn die Post aus Kostengründen ein Postamt schließen möchte, muss sie einen neuen Postpartner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Der Ersatz muss qualitativ gleichwertig sein. Universaldienstanbieter – also Zusteller bis ins entlegene Bergtal – bleibt erwartungsgemäß die Post AG. Bezahlt werden die Mehrkosten aus einem Universaldienstfonds. Beitragspflichtig sind alle konzessionierten Postdienstleister. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben nach dem Verhältnis ihres Marktanteils zur Finanzierung dieses Ausgleichsfonds beizutragen. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch die Regulierungsbehörde RTR, die auch den Telekommarkt regelt. Sie muss dabei auch die Arbeitsbedingungen bei dem Konzessionswerber berücksichtigen. Als angemessen gelten solche Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlohnung, die im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt sind. Bei der Regulierungsbehörde wird eine Beschwerde- und Antragsstelle für Länder und Gemeinden sowie für die gesetzlichen Interessenvertretungen eingerichtet.

Das Postmarktgesetz bringt auch für die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen eine Lösung. Die Errichtungskosten für die Hausbrieffachanlagen, die für alle Marktteilnehmer zugänglichen sein werden, tragen die Post AG und die Mitbewerber. Hauseigentümer und Mieter werden damit jedenfalls nicht zur Kasse gebeten. Die Umrüstung wird von der Post AG vorfinanziert und muss bis Ende 2012 abgeschlossen sein. Betreiber von konzessionierten Postdiensten mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Million Euro aus dieser Tätigkeit haben zur Finanzierung beizutragen. Das gilt im Übrigen auch für die Post AG.

22. Juli 2009: Steuereinnahmen im 1. Halbjahr um 5,3 Prozent geschrumpft

Aufgrund der Wirtschaftskrise und der Steuerreform sind die Staatseinnahmen im ersten Halbjahr um fünf Prozent bzw. 1,6 Mrd. Euro gesunken. Das ist etwas mehr als für das erste Halbjahr prognostiziert war. Besonders deutlich war der Rückgang bei Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne, die um fast 30 Prozent eingebrochen ist. Zudem stark im Minus sind Körperschaftssteuer (minus 29,3 Prozent auf 1,5 Mrd. Euro) und Einkommenssteuer (minus 22,1 Prozent auf 489 Mio. Euro). Der Einbruch bei der Körperschaftssteuer ist auf den starken Rückgang der Exporte zurückzuführen. Denn 60 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistung werden im Ausland erwirtschaftet, und unserer Unternehmen bekommen die Wirtschaftskrise bereits voll zu spüren.

Mit der Entwicklung bei Umsatzsteuer (minus 0,9 Prozent auf 10,65 Mrd. Euro) und Lohnsteuer (minus 4,4 Prozent auf 9,65 Mrd. Euro), den beiden größten Steuerbrocken, können wir grundsätzlich zufrieden sein. Die Entwicklung der Umsatzsteuer lässt trotz Wirtschaftskrise auf starke Konsumausgaben schließen. Das Minus von 93 Mio. Euro stammt ausschließlich aus der im Vorjahr beschlossenen Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente. 

Bei der Lohnsteuer wäre nach den starken Gehaltsabschlüssen des Vorjahres eigentlich ein Plus zu erwarten gewesen. Doch die steigende Arbeitslosigkeit und die mit Jahresanfang in Kraft getretene Steuerreform sorgen für ein Minus von 440 Mio. Euro. Dennoch kein Grund für große Unzufriedenheit. Denn die Situation in Österreich zeigt sich im Vergleich zu allen anderen EU-Staaten weniger dramatisch. Wir haben nach den Niederlanden immer noch den zweitbesten Arbeitsmarkt. Dies beweist einmal mehr, dass die Arbeitsmarktpakete richtig waren.

Angesichts der rückläufigen Steuereinnahmen werde ich auf Ausgabendisziplin im zweiten Halbjahr pochen. Außerdem sind Regierung und Länder massiv gefordert, bei der Verwaltungsreform im Herbst zur Umsetzung zu kommen. Ich hoffe sehr, dass es im Herbst Bewegung bei der zuletzt festgefahrenen Schulreform geben könnte. Hier werden wir uns gemeinsam mit den Landeshauptleuten hinsetzen, um Lösungen zu erarbeiten. Bundeskanzler Werner Faymann will ja bekanntlich zu einem Schulgipfel mit den Landeshauptleuten einladen.

22. Juli 2009: Unterwegs in Niederösterreich

Bei meiner Tour durch alle Finanz- und Zollämter besuchte ich nun das Finanzamt Neunkirchen/Wiener Neustadt besucht. Es ist mit 80 zu betreuenden Gemeinden und 114.136 Einwohnern eines der größten Österreichs und beschäftigt 149 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern sind tagtäglich mit persönlichen Schicksalen konfrontiert. Deshalb bedanke ich mich besonders unter diesen schwierigen Bedingungen für die professionelle und kosequente Arbeit.

Während die meisten Finanzämter momentan einen Rückgang der Steuereinnahmen zu verbuchen haben, konnte das Finanzamt Wiener Neustadt im ersten Halbjahr eine Abgabensteigerung verzeichnen. Auch wenn es für niemanden angenehm ist, Steuern zu zahlen, ist das in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein positives Signal. Die aktuellen Zahlen belegen die Stärke und Innovationskraft der regionalen Wirtschaft in Niederösterreich.
 
Weiters besuchte ich das größte Zollamt Österreichs am Flughafen Wien-Schwechat. Hier arbeiten 279 Zöllnerinnen und Zöllner im Reiseverkehr und Frachtbereich. Unsere Zollbeamten sind gerade in den Sommermonaten besonders intensiv im Einsatz. Um perfekten Kundenservice zu garantieren, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sieben Tagen der Woche in einem 24-stündigen im Dienst. Der Aufgabenbereich umfasst die Abgabensicherung im Zollbereich, Zollfahndung sowie der Kampf gegen Produktpiraterie.

Arbeitsplatz Flughafen: Das dortige Zollamt ist rund um die Uhr besetzt (C) ÖVP Niederösterreich

Abschließend stand der Besuch des Finanzamts-Standorts Bruck/Leitha auf dem Programm. Eine besondere Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Grenzlage wodurch viele Akten aus der Slowakei, Ungarn und Slowenien bearbeitet werden müssen.