31. Juli 2009: Spenden an 271 Hilfsorganisationen nun absetzbar

Vom Ausmaß der Wirtschaftskrise sind selbst die Experten überrascht worden – umso mehr sind diejenigen gefordert, die anderen Menschen helfen: die humanitären Hilfsorganisationen in unserem Land. Aus diesem Grund hat Finanzminister Josef Pröll bereits bei seinem Amtsantritt die jahrzehntelange Forderung nach der Absetzbarkeit von Spenden aufgegriffen und umgesetzt. Seit heute liegt die vom zuständigen Finanzamt erstellte Liste jener Organisationen vor, für die erbrachte Spenden absetzbar sind. Derzeit sind es 271 Organisationen. Ich rechne damit, dass bis Jahresende über 300 Organisationen auf dieser Liste sein werden. Unter www.bmf.gv.at, „Tools“, ist die Liste „Begünstigter Spendenempfänger“ abrufbar.

Spenden, die an diese Organisationen erfolgen, sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung absetzbar. Wir wollen damit Anreize setzen, dass Hilfe von Menschen für Menschen – kurz „Mildtätigkeit“ – verstärkt geleistet wird. Für die Bürgerinnen und Bürger aber auch Unternehmen, die nun Spenden an Hilfsorganisationen im Ausmaß von bis zu zehn Prozent ihres Einkommens bzw. Gewinns steuerlich geltend machen können, wollen wir mit der Absetzbarkeit die Hilfsbereitschaft honorieren. Der Finanzminister verzichtet damit auf Steuereinnahmen im Volumen von rund 100 Millionen Euro. Zur Aufnahme auf die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen sind gewisse Vorgaben zu erfüllen. So muss die Körperschaft seit mindestens drei Jahren bestehen und mildtätige Zwecke, Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit oder der Katastrophenhilfe erfüllen. Der spendenbegünstigte Zweck (Mildtätigkeit, Entwicklungszusammenarbeit, Katastrophenhilfe) muss zumindest 75 Prozent der Gesamttätigkeit umfassen.

Die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über diese Kriterien muss mit einem Antrag auf Spendenbegünstigung beim Finanzamt eingereicht werden und wird daraufhin der entsprechenden Prüfung unterzogen. Um die steuerliche Absetzbarkeit zu nutzen, muss der Steuerzahler das der Behörde bekannt geben. Ab 2011 kann der Spender der Organisation seine Sozialversicherungsnummer nennen und bekommt die Steuer automatisch gutgeschrieben. Die Organisationen wurden verpflichtet, alle diese Sozialversicherungsnummern mit den dazugehörigen Spendenbeträgen an die Finanzbehörde weiterzuleiten. Liste der begünstigten Spendenempfänger: http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden

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