8. Juli 2009: Lückenschluss in der Bekämpfung der Wirtschaftskrise

Im Nationalrat wurde das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz beschlossen – ein Lückenschluss in der Bekämpfung der Folgen der Wirtschaftskrise für die österreichischen Unternehmen. Das Gesetz sieht die Haftungsübernahme im Umfang von zehn Milliarden Euro für heimische Unternehmen ab 250 Mitarbeiter vor.

Es heißt immer wieder, dass nur große Unternehmen und Banken die Unterstützung des Staates erhalten. Dem ist natürlich nicht so: Gerade durch das KMU-Förderungsgesetz, die Mittelstands-Milliarde und durch die aws-Förderungen werden kleinere und mittlere Unternehmen entlastet. Und mit dem neuen Gesetz wird nun mittelständischen und größeren Unternehmen geholfen.

Das Unternehmensliquiditätssteigerungsgesetz gilt für alle jene Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro haben. Außerdem müssen die Unternehmen vor der Krise eine gesunde wirtschaftliche Basis gehabt haben. Damit stellen wir sicher, dass keine Haftungen für „faule Kredite“ übernommen werden. Wir erleichtern durch die Übernahme von Bundeshaftungen den Zugang zu Finanzierungsmitteln.

Damit helfen wir, dass die Betriebe in schwierigen Zeiten erfolgreich und konkurrenzfähig bleiben und die Arbeitsplätze gesichert sind.

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