9. September 2010: Neues Glücksspielgesetz berücksichtigt bereits EuGH-Entscheidung

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut bestätigt, dass das Monopol der Mitgliedsstaaten zum Schutz der Spielteilnehmer rechtskonform ist.

Dieses Urteil bestätigt also unseren Weg, bei der im ersten Halbjahr 2010 durchgeführten Glücksspielreform. Denn das neue jetzt im Sommer in Kraft getretene, Glücksspielgesetz berücksichtigt bereits die heutige Entscheidung des EuGH.

So ist die transparente Konzessionsvergabe im neuen Gesetz bereits ausdrücklich festgeschrieben. Die Ausschreibungen werden 2011 nach den Vorgaben der EuGH-Rechtssprechung durchgeführt werden. Dabei wird – wie vom EuGH gefordert – sichergestellt, dass alle in der EU niedergelassenen Unternehmen auch die reale und faire Chance haben, ihr Interesse an der fraglichen Konzession zu bekunden.

Auch die Neuregelung des Automatenglücksspiels war – wie das gestrige „Urteil Stoß“ zu Deutschland zeigt –  notwendig, um auch hier in Österreich EU-konform zu sein.

Das „Urteil Engelmann“ wird nun noch im Detail geprüft, ob in Detailbereichen ein  kleiner weiterer Anpassungsbedarf besteht. Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit auch bloße Zweigniederlassungen von EU-Gesellschaften bei der Konzessionsausschreibung nächstes Jahr „mitbieten“ dürfen. Das ist im neuen Gesetz nicht vorgesehen, könnte jedoch aufgrund des heutigen Urteils notwendig werden.

Das heißt also für die Lizenzvergabe: Wir können diese wie beabsichtigt nach einer transparenten Interessentensuche durchführen.

Das EuGH-Urteil bestätigt unseren Weg beim Glücksspielgesetz (C) BMF

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