15. Juli 2015: Pressekonferenz „ÖVP-Erfolgsbilanz“

Im Rahmen der heutigen „ÖVP-Erfolgsbilanz“-Pressekonferenz habe ich betont, dass der ÖVP-Parlamentsklub nicht nur aktiv an Reformen arbeitet, sondern auch Akzente für Österreich setzt. Beispiele dafür sind das Rederecht für EU-Abgeordnete, das dem Umstand „Innenpolitik ist Europapolitik“ Rechnung trägt, und die neue Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse, die Minderheitenrechte stärkt und den Schutz der Auskunftspersonen erhöht.

Es hat sich klar gezeigt, dass konstruktive Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene verlässlich zum Ziel führen – wie auch die größte Steuerreform der Zweiten Republik zeigt. Um Österreich an die Spitze zu bringen, braucht es eine reformorientierte Politik und einen lebendigen Parlamentarismus. Dafür stehen wir als Österreichische Volkspartei. Wir werden auch in Zukunft der Antriebsmotor im Parlament sein.

(c) ÖVP/Glaser

(c) ÖVP/Glaser

(c) ÖVP/Glaser

(c) ÖVP/Glaser

9. Juli 2015: Tsipras-Regierung hat bisher kein einziges Problem gelöst

In Hinblick auf die Krise in Griechenland betonte ich heute im Rahmen meiner Rede in der Nationalratssitzung, dass Premierminister Tsipras offenkundig vom Konflikt und nicht vom Kompromiss lebt. Tsipras hat bisher weder ein einziges Problem gelöst, noch Lösungsansätze präsentiert. Nicht ohne Grund ist die griechische Wirtschaft mitten im Hochsommer eingefroren. Dabei wurde Griechenland noch im Dezember 2014 ein Wirtschaftswachstum von plus 2,4 Prozent prognostiziert. Tsipras hat das verhindert.

Kaum jemand in der neueren Geschichte Europas hat so viel an Vertrauensvorschuss erhalten – in Österreich von Peter Pilz bis Bundeskanzler Werner Faymann. Überall wurde er mit offenen Armen empfangen. Niemand hat allerdings in so kurzer Zeit so viel Vertrauen so nachhaltig zerstört wie die Syriza. Wer den Anspruch erhebt, wie ein Partner behandelt zu werden, hat sich auch wie ein Partner zu verhalten. Tsipras hingegen macht, wie alle Radikalen, ob von links oder rechts, sein Geschäft mit Angst und Verunsicherung. Wer, wie der griechische Premier, seine Regierungsverantwortung an den Nagel einer Volksabstimmung hängt, wenn es schwierig wird, dem fehlt es an Verantwortung und an Lösungskompetenz.

Im Sinne eines gemeinsamen Europas gilt es, solidarisch zu sein. Aber Solidarität darf kein Freibrief sein, denn Europa ist nicht der Selbstbedienungsladen eines Herrn Tsipras. Dem Mythos, Europa habe Griechenland mit Austeritäts-Diktaten unter Druck gesetzt, ist ein Ende zu bereiten. Hilfspakete wurden geschnürt, Zahlungsfristen gestreckt, Zinsen gesenkt, Reformvorgaben flexibilisiert. Dazu gab es noch einen Schuldenschnitt von beachtlichen 50 Milliarden Euro. Dennoch befinden sich die griechischen Staatsschulden auf Rekordniveau. Verantwortlich dafür sind die nicht eingelösten Reformversprechen.

Niemand hat Tsipras und die Syriza daran gehindert, den Steuerbetrug aktiv zu bekämpfen, die exorbitant hohen Militärausgaben vernünftig einzuschränken, Frühpensionen nachhaltig abzubauen oder sinnvolle Privatisierungen umzusetzen. Europa will Griechenland dennoch nicht fallen lassen, nun gilt es zu prüfen, wie allfällige humanitäre Notlagen vermieden werden könnten.

9. Juli 2015: Neues Erbrecht bringt Erleichterungen für Familien und Unternehmen

Das neue Erbrecht trägt den gesellschaftlichen Veränderungen und dem damit verbundenen rechtlichen Empfinden der Bevölkerung voll Rechnung. Dazu wurden rund 350 Paragrafen des mehr als 200 Jahre alten österreichischen Erbrechts novelliert.

In den nächsten zehn Jahren sind bis zu 58.000 Betriebsübergaben zu erwarten. 70 Prozent dieser Betriebe sind Familienbetriebe. Mit der neuen Regelung wird Familien und mittelständischen Unternehmen das Leben schlicht und einfach erleichtert – zumal ein Todesfall in der Familie schon Last genug ist. Familienmitglieder, die einen Betrieb übernehmen, sollen den Pflichtteilsberechtigten die Pflichtteile auch in Raten auszahlen oder stunden können. Damit bekommen Erben mehr Zeit, wodurch das Pflichtteilsrecht insgesamt praxisnäher wird.

Ein weiterer Punkt im neuen Erbrecht ist die Berücksichtigung von Pflegeleistungen an den Verstorbenen, was angesichts des damit verbundenen Zeit- und Kraftaufwands und des persönlichen Engagements mehr als gerechtfertigt und gesellschaftlich breit akzeptiert ist. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sind Familien bzw. auch andere nahe stehende Personen davon zunehmend betroffen. Um in der Praxis Klarheit zu haben und Streitigkeiten zu vermeiden, sollen Pflegeleistungen in Form eines Pflegevermächtnisses festgehalten und auf diese Weise im Verlassenschaftsverfahren beachtet werden.

Nachdem sich auch das Bild von Familien und Beziehungen ändert, muss sich auch diese gesellschaftliche Entwicklung im Erbrecht abbilden. Für den Fall, dass es kein Testament und keine gesetzlichen Erben geben sollte, gilt neu ein außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten. Konkret fällt das Erbe dann nicht mehr sofort an den Staat, sondern an den Lebensgefährten, der zumindest in den letzten drei Jahren mit dem Erblasser in einer aufrechten Lebensgemeinschaft gelebt hat. Außerdem soll der Lebensgefährte das Recht bekommen in der bisherigen gemeinsamen Wohnung ein Jahr weiter leben zu können.

In Zukunft sind nur noch die Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Die Pflichtteilsberechtigung der Eltern und weiterer Vorfahren des Verstorbenen entfällt. Durch eine Erweiterung der Enterbungsgründe wird die Privatautonomie des letztwillig Verfügenden gestärkt. Es werden nun auch mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten gegen nahe Angehörige erfasst. Ebenso einen Enterbungsgrund bilden grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis. Das neue Erbrecht erweitert aber auch die Möglichkeit, den Pflichtteil auf die Hälfte zu mindern. Hierzu soll nunmehr ein zumindest zwanzig Jahre fehlender Kontakt genügen.

(c) Thorben Wengert_pixelio.de

(c) Thorben Wengert_pixelio.de

7. Juli 2015: Neue Mittelschule Vorau im Parlament!

Sichtlich beeindruckt zeigten sich die über 40 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Neuen Mittelschule (NMS) Vorau über die historischen Räumlichkeiten des Parlamentsgebäudes. Besonders imponierte meinen Gästen der historische Sitzungssaal, der noch in seiner ganzen Pracht erhalten ist. Darüber hinaus konnte die Gruppe die aktuelle Nationalratssitzung von der Besuchergalerie aus mitverfolgen und den Ausführungen der Abgeordneten zuhören.

(c) ÖVP Klub

(c) ÖVP Klub

7. Juli 2015: Steuerreform sorgt für Entlastung von Mittelstand, Familien und Unternehmen

In meiner heutigen Plenarrede betonte ich, dass die Steuerreform mit einem Volumen von über fünf Milliarden Euro zweifelsohne das bisher größte Projekt dieser Bundesregierung ist. Die am 1. Jänner 2016 in Kraft tretende Reform wird für spürbare Entlastung von Mittelstand, Familien und Unternehmen sorgen.

Österreich hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Dementsprechend haben die ÖVP und Finanzminister Hans Jörg Schelling federführend diese Steuerreform ohne neue Steuern auf den Weg gebracht. Damit beleben wir die Konjunktur und kurbeln das Wachstum an, sichern und schaffen Arbeitsplätze. So erwartet das WIFO für 2016 einen kräftigen Wachstumsschub auf 1,8 Prozent. Zudem steigen die Nettoreallöhne allein durch die Steuerreform im kommenden Jahr um 2,6 Prozent.

Für die ÖVP hatte immer das Prinzip „entlasten statt belasten“ oberste Priorität. So werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Durchschnitt um jährlich 1.000 Euro entlastet. Durch die Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent profitiert vor allem der Mittelstand. Darüber hinaus profitiert jede Familie durch die Verdopplung des Kinderfreibetrags auf 440 Euro und die Unternehmen durch ein Standortpaket in der Höhe von 200 Millionen Euro. Zudem wird die Forschungsprämie auf zwölf Prozent erhöht. Mit klaren Regelungen zum Crowdfunding werden Voraussetzungen geschaffen, die es Neugründern und Innovatoren ermöglichen, ihre Ideen schneller umzusetzen und so das Wachstum anzukurbeln.

Mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes von derzeit 60.000 auf 90.000 Euro wird ein Signal dafür gesetzt, dass Leistung sich lohnt. Die antragslose Familienbeihilfe und die automatische Steuerveranlagung stellen weitere wichtige Schritte hin zu einem service- und bürgerorientierten Staat dar.

Auch der Kampf gegen jene, die unredlich ihr Geld verdienen und Steuerbetrug begehen wird verstärkt. Mit der Übereinkunft zur Konteneinsicht, über die ein unabhängiger Richter entscheiden wird, ist ein Instrument geschaffen worden, das für Gerechtigkeit sorgt und auch wesentlich zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung beitragen wird.