24. September 2015: Erste EU-Fortschritte in Flüchtlingsfrage stimmen optimistisch

Anlässlich der heutigen Sondersitzung des Nationalrates betonte ich, dass die derzeitigen Flüchtlingsströme Europa und die internationale Gemeinschaft vor einzigartige Herausforderungen stellen, die sicherlich nicht mit parteipolitischem Hick-Hack gelöst werden können. Für eine nachhaltige Lösung der Flüchtlingsthematik ist ein Schulterschluss auf nationaler und EU-Ebene notwendig. Die FPÖ nutzt hingegen schamlos die Sorgen und Ängste der Bevölkerung aus, um politisches Kleingeld zu schlagen.

Es geht um Solidarität bei der Unterbringung von notleidenden Menschen, die vor Krieg und politischer Verfolgung fliehen. Dabei muss klar sein, dass die Solidarität den Verfolgten gilt und Migration aus wirtschaftlichen Gründen kein Asylgrund ist. Diese Grenze ist zu ziehen. Bei einem rechtsgültigen Asylgrund sind Schutz und Hilfe Suchende gemäß Genfer Flüchtlingskonvention jedenfalls unterzubringen.

Laut UNHCR befinden sich weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Asylanträge, die innerhalb der EU gestellt werden, steigen weiter an. So verzeichnete Eurostat im Jahr 2013 für die EU 431.090 Anträge, 2014 dann 626.710. Alleine im ersten Halbjahr 2015 sind bereits 398.200 Asylanträge eingebracht worden. Heuer sind in Österreich bis gestern 52.875 Asylanträge gestellt worden. Diese Zahlen machen deutlich, dass es Tempo bei der Lösungsfindung braucht. Mit dem Beschluss zum Durchgriffsrecht des Bundes in der gestrigen Nationalratssitzung wurde eine wichtige Maßnahme gesetzt. Auf europäischer Ebene ist mit der Einigung über die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen ein erster, kleiner Schritt gemacht worden.

Nun scheint endlich die notwendige Bewegung in die Lösung der gesamteuropäischen Frage nach einer gemeinsamen Flüchtlings- und Asylpolitik zu kommen – nicht zuletzt deshalb, weil politische Verantwortungs- und Entscheidungsträger wie Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner Tag und Nacht dafür arbeiten. Die FPÖ dagegen diffamiert und verunsichert, was nun in einer haltlosen und unbegründeten Ministeranklage gegen die Innenministerin gipfelt. Damit wird zu ausschließlich parteipolitischen Zwecken eines der schärfsten Instrumente des Parlaments bewusst zweckentfremdet.

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