7. Juli 2011 Ja zu Reformen, nein zur Benachteiligung des ländlichen Raumes!

Ganz im Zeichen der geplanten Strukturreform der steirischen Landesregierung stand die jüngste ÖVP-Bürgermeister- und Ortsparteiobleutekonferenz des Bezirkes Hartberg.

Unter dem Motto “ Ja zu Reformen, nein zur Benachteiligung des ländlichen Raumes“, wurde mit Zustimmung aller Gemeindevertreter eine gemeinsame Erklärung zur vorgesehen Gemeindereform abgegeben. Wie sehr das Thema den Bürgermeistern unter den Nägeln brennt, zeigt die Anwesenheit von 48 der 50 Gemeinden.

 Labg. Erwin Dirnberger und ich

Nur wer Reformen wagt, bleibt zukunftsfit. Auch umfassende Strukturreformen sind notwendig. Ziel einer Strukturreform muss es sein, mehr Effizienz und den Abbau unnötiger Strukturen zu erreichen. Es darf jedoch nicht der ländliche Raum im Verhältnis zum städtischen Bereich benachteiligt werden.

 

Nur auf die Größe einer Verwaltungseinheit abzustellen, ist zu wenig. Kleine Einheiten müssen nicht höhere Kosten verursachen. Die Praxis belegt, dass oft das Gegenteil der Fall ist.

 

Die Erklärung umfasst mehrere Eckpfeiler:

 

1.Kleine Gemeinden- mehr ehrenamtliche Tätigkeiten!

Gerade in kleinen Gemeinden wird oft noch sehr viel ehrenamtlich geleistet. Die Gemeindebürger sehen die Gemeinde oft als Teil ihrer Familie, ihrer und betrachten sich somit als Teil dieser Gemeinde, für die man auch ehrenamtlich Verantwortung tragen möchte.

 

2. Zusammenarbeit zwischen Gemeinden verstärken!

Jede Gemeindeverwaltung muss nach derzeitigen Stand ein eigenes Meldeamt, Bauamt, Fundamt, Gebührenamt, etc. führen. Dadurch braucht jede Gemeinde die entsprechende EDV-Ausstattung und Software. Hier bedarf es gesetzlicher Änderungen, damit eine Gemeinde für andere Gemeinden hoheitliche Aufgaben erfüllen kann. Der Nationalrat hat am 6. Juli die verfassungsrechtliche Grundlage dafür geschaffen.

 

3.Ruhebezugsleistungsgesetz belastet kleine Gemeinden!

Dieses Gesetz stellt eine große Belastung für die kleinen Gemeinen dar, die kaum Gemeindebeamte beschäftigen. Das Ruhebezugsleistungsgesetz regelt, dass für alle Vertragsbediensteten der Gemeinde eine jährliche Abgabe von der Lohnsumme von 12% an das Land zu entrichten ist. Dafür wird der Gemeinde die Abfertigung des Vertragsbediensteten vom Land rückerstattet. Von dieser Abfertigung ist auch noch ein Betrag von 8% an das Land zu entrichten. Dies bringt den kleinen Gemeinden eine große Belastung, die ungerecht ist und nur zugunsten der Gemeinden eingerichtet wurde, die Beamte beschäftigen und die Pension von der Gemeinde zu bezahlen ist.

 

 

4.Neue Gemeinde-Infrastruktur nutzen!

In den letzten Jahren wurden speziell in den kleinen Gemeinden sehr viele Gemeinde- und auch Bedarfszuweisungsmittel in den Ausbau der Infrastruktur investiert. Neue Gemeindeämter, Bauhöfe und Altstoffsammelzentrum wurden errichtet. Durch eine Gemeindezusammenlegungen könnten diese nicht mehr sinnvoll genutzt werden.

 

5.Hohe Belastung durch großes Gemeindewegenetz!

Die Erhaltung der Gemeindestraßen belastet den Haushalt einer Gemeinde enorm. Der Anteil der Gemeindestraßen am gesamten Wegenetz ist in der Steiermark wesentlich höher als im Österreich-Vergleich. Daher  haben vor allem die ländlichen Gemeinden wesentlich mehr Kosten zu tragen.

 

6.Faire Behandlung von Kleingemeinden!

Mehrere Berichte des Bundesrechnungshofes haben die unnötig großen Verwaltungs-und Regierungsapparate kritisiert. In großen Stadtgemeinden und den Zentralstellen des Bundes und der Bundesländer liegen nachgewiesenermaßen große Einsparungsmöglichkeiten.

Kleine Gemeinden können überdurchschnittlich viel für die großen Herausforderungen der Zukunft leisten. Dafür brauchen sie allerdings eine faire Behandlung durch Bundes-und Landesregierung, gerade wenn es um die Verteilung der Steuermittel geht.

 

 

Ziel dieser Erklärung ist es, auf die Wichtigkeit auch kleiner Gemeinden für den ländlichen Raum hinzuweisen! Eine Zusammenlegung von Gemeinden gegen den Willen der Gemeindebevölkerung sollte vermieden werden.

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