17. Juli 2015: Eröffnungsfest Heiltherme Bad Waltersdorf

Rund fünf Millionen Euro wurden in die Neugestaltung der Heiltherme Bad Waltersdorf investiert. Gemeinsam mit vielen Ehrengästen, darunter auch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, war ich beim Eröffnungsfest zu Gast. Insgesamt waren rund 30 Unternehmen aus der Region an der Revitalisierung beteiligt, womit auch die regionale Wertschöpfung gestärkt wurde.

Neu sind unter anderem der gesamte Außen- und Innenauftritt mit dem Quellbecken am „Quellplatz“ vor dem Eingang der Heiltherme sowie die beiden Restaurants „Quellblick“ und „Genuss-Specht“, lichtdurchflutete Ruheoasen mit Wohnzimmer-Charakter, offener Kamin und Parkettböden, die Saunabar, ein Fitnessraum mit „Queenax“ (multifunktionelles Zirkeltraining) und die Kraftplätze. 350.000 Besucher jährlich werden von 230 Mitarbeiter/innen verwöhnt.

(c) ÖVP Hartberg

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17. Juli 2015: Syriza muss unprofessionelle Politik beenden!

In meiner Rede in der heutigen Sondersitzung des Nationalrates habe ich betont, dass Alexis Tsipras und Syriza es nicht verstanden haben, Reformen ernsthaft anzugehen. Vielmehr haben sie auf Kosten populistischer Inszenierungen kostbare – im wahrsten Sinne des Wortes kostbare – Zeit verstreichen lassen. Deshalb sei es nun notwendig, Griechenland einen „Rettungsring“ zuzuwerfen.

Eine Regierung, die ihre Hausaufgaben nicht macht, muss mit starken Auflagen bedacht werden. Schließlich ist die wichtigste Währung verlorengegangen – Vertrauen und Verlässlichkeit. Tsipras hat jede Glaubwürdigkeit, jedes Vertrauen aufs Spiel gesetzt und verloren. Diese Glaubwürdigkeit und dieses Vertrauen muss sich Griechenland jetzt wieder hart erarbeiten.

Es war die Regierung Tsipras, die mit ihrer Politik das eigene Land nochmals geschwächt hat. Der Internationale Währungsfonds (IWF) konstatierte „signifikante Änderungen in der griechischen Politik seit dem Jahresanfang, die zu einem substanziellen Anstieg des Finanzierungsbedarfs führten“. Mit anderen Worten: Die Rücknahme von Reformgesetzen durch die linkspopulistische Syriza-Regierung und die Weigerung, den vor einigen Jahren eingeschlagenen Kurs des Landes weiterzuführen, brachten dem Land diese neuen Probleme. Allein die jüngste Eskalation samt Schließung der Banken hat für eben diesen Bankensektor einen zusätzlichen Finanzbedarf von 25 Milliarden Euro verursacht, so der IWF. Griechenland bekommt nun noch eine „letzte Chance“.

Umso wichtiger ist es, dass die Kernforderungen und damit getroffene Vereinbarungen von der Tsipras-Regierung ohne Wenn und Aber erfüllt werden: Die Straffung des Mehrwertsteuersystems und erste Elemente einer Rentenreform unter Anhebung des Antrittsalters, was vorgestern bereits erfolgt ist. Weiters eine Liberalisierung der Produktmärkte und Arbeitsmarktreformen einschließlich eines entsprechenden Zeitplans, sowie Privatisierungen in einer Größenordnung von 50 Milliarden Euro und Verwaltungsreformen.

15. Juli 2015: Pressekonferenz „ÖVP-Erfolgsbilanz“

Im Rahmen der heutigen „ÖVP-Erfolgsbilanz“-Pressekonferenz habe ich betont, dass der ÖVP-Parlamentsklub nicht nur aktiv an Reformen arbeitet, sondern auch Akzente für Österreich setzt. Beispiele dafür sind das Rederecht für EU-Abgeordnete, das dem Umstand „Innenpolitik ist Europapolitik“ Rechnung trägt, und die neue Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse, die Minderheitenrechte stärkt und den Schutz der Auskunftspersonen erhöht.

Es hat sich klar gezeigt, dass konstruktive Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene verlässlich zum Ziel führen – wie auch die größte Steuerreform der Zweiten Republik zeigt. Um Österreich an die Spitze zu bringen, braucht es eine reformorientierte Politik und einen lebendigen Parlamentarismus. Dafür stehen wir als Österreichische Volkspartei. Wir werden auch in Zukunft der Antriebsmotor im Parlament sein.

(c) ÖVP/Glaser

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9. Juli 2015: Tsipras-Regierung hat bisher kein einziges Problem gelöst

In Hinblick auf die Krise in Griechenland betonte ich heute im Rahmen meiner Rede in der Nationalratssitzung, dass Premierminister Tsipras offenkundig vom Konflikt und nicht vom Kompromiss lebt. Tsipras hat bisher weder ein einziges Problem gelöst, noch Lösungsansätze präsentiert. Nicht ohne Grund ist die griechische Wirtschaft mitten im Hochsommer eingefroren. Dabei wurde Griechenland noch im Dezember 2014 ein Wirtschaftswachstum von plus 2,4 Prozent prognostiziert. Tsipras hat das verhindert.

Kaum jemand in der neueren Geschichte Europas hat so viel an Vertrauensvorschuss erhalten – in Österreich von Peter Pilz bis Bundeskanzler Werner Faymann. Überall wurde er mit offenen Armen empfangen. Niemand hat allerdings in so kurzer Zeit so viel Vertrauen so nachhaltig zerstört wie die Syriza. Wer den Anspruch erhebt, wie ein Partner behandelt zu werden, hat sich auch wie ein Partner zu verhalten. Tsipras hingegen macht, wie alle Radikalen, ob von links oder rechts, sein Geschäft mit Angst und Verunsicherung. Wer, wie der griechische Premier, seine Regierungsverantwortung an den Nagel einer Volksabstimmung hängt, wenn es schwierig wird, dem fehlt es an Verantwortung und an Lösungskompetenz.

Im Sinne eines gemeinsamen Europas gilt es, solidarisch zu sein. Aber Solidarität darf kein Freibrief sein, denn Europa ist nicht der Selbstbedienungsladen eines Herrn Tsipras. Dem Mythos, Europa habe Griechenland mit Austeritäts-Diktaten unter Druck gesetzt, ist ein Ende zu bereiten. Hilfspakete wurden geschnürt, Zahlungsfristen gestreckt, Zinsen gesenkt, Reformvorgaben flexibilisiert. Dazu gab es noch einen Schuldenschnitt von beachtlichen 50 Milliarden Euro. Dennoch befinden sich die griechischen Staatsschulden auf Rekordniveau. Verantwortlich dafür sind die nicht eingelösten Reformversprechen.

Niemand hat Tsipras und die Syriza daran gehindert, den Steuerbetrug aktiv zu bekämpfen, die exorbitant hohen Militärausgaben vernünftig einzuschränken, Frühpensionen nachhaltig abzubauen oder sinnvolle Privatisierungen umzusetzen. Europa will Griechenland dennoch nicht fallen lassen, nun gilt es zu prüfen, wie allfällige humanitäre Notlagen vermieden werden könnten.

9. Juli 2015: Neues Erbrecht bringt Erleichterungen für Familien und Unternehmen

Das neue Erbrecht trägt den gesellschaftlichen Veränderungen und dem damit verbundenen rechtlichen Empfinden der Bevölkerung voll Rechnung. Dazu wurden rund 350 Paragrafen des mehr als 200 Jahre alten österreichischen Erbrechts novelliert.

In den nächsten zehn Jahren sind bis zu 58.000 Betriebsübergaben zu erwarten. 70 Prozent dieser Betriebe sind Familienbetriebe. Mit der neuen Regelung wird Familien und mittelständischen Unternehmen das Leben schlicht und einfach erleichtert – zumal ein Todesfall in der Familie schon Last genug ist. Familienmitglieder, die einen Betrieb übernehmen, sollen den Pflichtteilsberechtigten die Pflichtteile auch in Raten auszahlen oder stunden können. Damit bekommen Erben mehr Zeit, wodurch das Pflichtteilsrecht insgesamt praxisnäher wird.

Ein weiterer Punkt im neuen Erbrecht ist die Berücksichtigung von Pflegeleistungen an den Verstorbenen, was angesichts des damit verbundenen Zeit- und Kraftaufwands und des persönlichen Engagements mehr als gerechtfertigt und gesellschaftlich breit akzeptiert ist. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sind Familien bzw. auch andere nahe stehende Personen davon zunehmend betroffen. Um in der Praxis Klarheit zu haben und Streitigkeiten zu vermeiden, sollen Pflegeleistungen in Form eines Pflegevermächtnisses festgehalten und auf diese Weise im Verlassenschaftsverfahren beachtet werden.

Nachdem sich auch das Bild von Familien und Beziehungen ändert, muss sich auch diese gesellschaftliche Entwicklung im Erbrecht abbilden. Für den Fall, dass es kein Testament und keine gesetzlichen Erben geben sollte, gilt neu ein außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten. Konkret fällt das Erbe dann nicht mehr sofort an den Staat, sondern an den Lebensgefährten, der zumindest in den letzten drei Jahren mit dem Erblasser in einer aufrechten Lebensgemeinschaft gelebt hat. Außerdem soll der Lebensgefährte das Recht bekommen in der bisherigen gemeinsamen Wohnung ein Jahr weiter leben zu können.

In Zukunft sind nur noch die Nachkommen und der Ehegatte oder eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Die Pflichtteilsberechtigung der Eltern und weiterer Vorfahren des Verstorbenen entfällt. Durch eine Erweiterung der Enterbungsgründe wird die Privatautonomie des letztwillig Verfügenden gestärkt. Es werden nun auch mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten gegen nahe Angehörige erfasst. Ebenso einen Enterbungsgrund bilden grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis. Das neue Erbrecht erweitert aber auch die Möglichkeit, den Pflichtteil auf die Hälfte zu mindern. Hierzu soll nunmehr ein zumindest zwanzig Jahre fehlender Kontakt genügen.

(c) Thorben Wengert_pixelio.de

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