30. Juni 2009: Mit dem 10-Milliarden-Paket heimische Arbeitsplätze in der Krise sichern

Kernthema des heutigen Finanzausschusses: Die österreichische Bundesregierung legte mit dem Unternehmensliquiditätsgesetz, das heute beschlossen wurde, eine weitere maßgeschneiderte Lösung für die Schwierigkeiten, die in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise auch für die österreichische Industrie auftreten, vor. Nach dem Bankenstabilisierungspaket samt Einlagensicherung, Konjunkturpaketen und dem sehr umfassenden Maßnahmenbündel für kleine und mittelständische Unternehmen können wir nun auch Industriebetrieben im Bedarfsfall die entsprechende Unterstützung gewähren. Mit diesem Gesetz wird im Interesse der österreichischen Volkswirtschaft die Möglichkeit geschaffen, die mittelständischen bis großen Unternehmen durch Übernahme von Bundeshaftungen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtert. Dadurch werden Arbeitsplätze gesichert. Es ist das vorrangig Ziel von Finanzminister Josef Pröll, in der gegenwärtigen Krise möglichst alles zu tun, damit Menschen in Arbeit bleiben können.

Die Liquiditätssicherung für österreichische Unternehmen sieht die Möglichkeit einer Haftungsübernahme in der Rechtsform von Garantien durch den Bund für Kredite von Unternehmen vor, deren Mitarbeiterzahl 250 oder mehr beträgt und deren Umsatz höher als 50 Millionen Euro oder deren Bilanzsumme höher als 43 Millionen Euro ist. Sowohl Sitz oder Betriebsstätte des begünstigten Unternehmens als auch die wesentliche operative Tätigkeit muss in Österreich liegen bzw. ausgeübt werden. Die Haftungsquote kann 30 bis 70 Prozent des haftungsrelevanten Gesamtkreditbetrages ausmachen, das Gesamthaftungsvolumen ist mit 10 Mrd. Euro angesetzt. Im Gegenzug ist eine entsprechende Reduzierung des Haftungsrahmens nach dem Interbankmarktstärkungsgesetz vorgesehen. Die übernommene Haftung für ein begünstigtes Unternehmen einschließlich der mit ihm verbundenen Unternehmen darf den Haftungsbetrag von 300 Millionen nicht übersteigen. Voraussetzung für eine Haftungsübernahme ist eine gesunde wirtschaftliche Basis des begünstigten Unternehmens vor dem 1. Juli 2008, also vor der gegenwärtigen Krise.

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