24. April 2019: Kein konsularischer Schutz für nach Österreich zurückkehrende IS-Kämpfer!

Im Rahmen meiner Plenarrede zur Reform des Konsulargesetzes betonte ich, dass es für Menschen, die sich terroristischen Organisationen anschließen, keine Hilfe geben kann. Diese Personen haben keinen Anspruch auf den Beistand Österreichs, da sie sich durch ihr Verhalten von Österreich selbst abgekehrt haben!

Die vor dem Hintergrund der vermehrten Rückkehr von IS-Kämpfern entstandene Neuregelung dieses Gesetzes sieht vor, dass die Gewährung konsularischen Schutzes abgelehnt werden kann, wenn dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet wird. Schließlich ist das Konsulargesetz dazu gedacht, Österreicherinnen und Österreicher zu unterstützen, die im Ausland in Not geraten und unsere Unterstützung brauchen.

Das neue Konsulargesetz ist darüber hinaus ein Beitrag, dass EU-Bürgerinnen und Bürger weltweit ein Netz konsularischer Unterstützung in Anspruch nehmen können, die Menschen außerhalb der EU so nicht haben. Das hilft Österreichern besonders dort, wo wir keine Vertretungsbehörden haben, was zum Beispiel in vielen afrikanischen Ländern der Fall ist. Hier zeigt die EU, dass sie ihre Bürger schützt und ihnen nützt!

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